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WEG-Verwaltung

Der Verwalter ist nach § 9b WEG ein notwendiges Organ der WEG, der diese nach außen hin vertritt. Die Rechte und Pflichten des Verwalters sind in § 27 WEG festgelegt. Danach darf und muss der Verwalter Maßnahmen treffen, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehören, die nur geringe Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen oder die zur Einhaltung einer Frist oder zur Vermeidung eines Nachteils nötig sind. Die Wohnungseigentümer können die Rechte und Pflichten nach Absatz 1 durch Beschluss einschränken oder erweitern.

Die Kosten für eine WEG-VERWALTUNG beginnen bei 30,- Euro brutto pro Monat je Einheit für ein kleines Haus mit 2-3 Wohneinheiten; für eine kleinere Wohnhausanlage mit 30 Wohneinheiten liegt der Preis bei 24,- Euro brutto im Monat pro Einheit.